• Grafische Darstellung des Wahl- und Kontrollprozesses in einer Genossenschaft mit Piktogrammen von Mitgliedern, Versammlung,

Vertreterversammlung

Das Ehrenamt des Vertreters als Teil der genossenschaftlichen Gemeinschaft

Unsere Mitglieder sind gemäß unserer Satzung und dem Genossenschaftsgesetz (GenG) u. a. berechtigt Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen. Diese Vertreterversammlung setzt sich aus mindestens 50 von Mitgliedern gewählten Vertretern zusammen.

Die Vertreter werden dabei in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Auf je 30 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Die Vertreter werden für 5 Jahre gewählt.

Die gewählten Vertreter sind dem Gesamtwohl der Wohnungsgenossenschaft verpflichtet. Sie können damit keine Weisungen von Wählern/Mitgliedern erhalten. Sie sind allein dem Interesse der Wohnungsgenossenschaft als Gesamtheit verpflichtet.

Die Vertreterversammlung ist u. a. zuständig für:

  • Satzungsänderungen

  • Wahl des Aufsichtsrates

  • Beschluss über die Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung

  • Entlastung des Vorstandes

  • Entlastung des Aufsichtsrates

Vertreterversammlung

Unsere diesjährige ordentliche VERTRETERVERSAMMLUNG

findet am        Dienstag, 30. Juni 2026 um 17:00 Uhr

im                     Best Western Hotel Windorf
                          Ernst-Meier-Str. 1
                          04249 Leipzig

statt.

Tagesordnung

  • TOP 1 - Eröffnung und Begrüßung

  • TOP 2 - Geschäftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025

  • TOP 3 - Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025

  • TOP 4 - Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung

  • TOP 5 - Diskussion zu TOP 2, 3 und 4

  • TOP 6 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025

  • TOP 7 - Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinnes 2025

  • TOP 8 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025

  • TOP 9 - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

  • TOP 10 - Wahl des Aufsichtsrates

  • TOP 11 - Vergütung des Aufsichtsrates

  • TOP 12 - Schlusswort des Versammlungsleiters

Der Jahresabschluss 2025 und der Bericht des Aufsichtsrates können von den Mitgliedern während der üblichen Geschäftszeiten ab dem 15.6.2026 im Sekretariat des Vorstandes, Brünner Str. 12, eingesehen werden.

Titelblatt eines Leitfadens des Verbands Sächsischer Wohnungsgenossenschaften mit Fotos von lächelnden Menschen verschiedener

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Leitfaden für Vertreter

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